Durch eine Verschärfung des Wasserschutzgesetzes im Weizer Bergland sollte nun auch das Naturjuwel am Wolfsattel vor der Zerstörung gerettet sein. Ein schon sehr selten gewordener und wenig belasteter Naturraum wird nun der Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum erhalten bleiben.
Mit 30. August 2012 wurde die Änderung der Verordnung des "Wasserschongebietes Weizer Bergland" wirksam.
Nun sind entsprechende Verbotsmaßnahmen in Zone 1 und Zone 2 unmissverständlich formuliert. Im Landesgesetzblatt von 29. August 2012 sind unter Punkt 84 die entsprechenden Textänderungen nachzulesen.
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