Naturschutzrecht unter Druck: Artenschutz darf nicht ins Jagdrecht ausgelagert werden
Die geplante Änderung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes betrifft zentrale Schutzbestimmungen für Braunbär, Fischotter, Luchs, Wildkatze, Wolf sowie Raben- und Nebelkrähen. Diese Arten sollen weitgehend aus dem naturschutzrechtlichen Schutzsystem herausgenommen werden, soweit sie dem Jagdrecht unterliegen.
Der Naturschutzbund Steiermark sieht darin keine bloße Verwaltungsvereinfachung. Die betroffenen Arten sind bereits heute im Steiermärkischen Jagdgesetz erfasst. Der tatsächliche Effekt der Novelle wäre daher nicht ihre „Übertragung“ ins Jagdrecht, sondern die Schwächung des eigenständigen Naturschutzrechts.
Besonders kritisch ist, dass bei streng oder unionsrechtlich geschützten Arten zentrale Schutzmechanismen betroffen sind: Tötungs- und Störungsverbote, der Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Ausnahmeprüfungen, Kontrollpflichten und Berichtspflichten. Für Braunbär, Fischotter, Luchs und Wildkatze bestehen weiterhin strenge Schutzpflichten nach der FFH-Richtlinie. Auch der Wolf bleibt trotz Herabstufung auf EU-Ebene eine geschützte Art, deren Entnahme nur unter klaren, fachlich begründeten Bedingungen zulässig sein kann. Raben- und Nebelkrähen unterliegen weiterhin der Vogelschutzrichtlinie.
Zudem soll beim Vogelschutz das bisherige Besitzverbot für wildlebende Vögel und deren erkennbare Teile gestrichen werden. Damit würde ein wichtiger Vollzugsansatz gegen illegale Entnahme, Tötung, Präparation oder Sammlung geschwächt.
Der Naturschutzbund fordert daher: Die betroffenen Arten müssen im Schutzregime des Naturschutzgesetzes bleiben. Förderungen, Prävention, Monitoring und Management müssen an klare naturschutzfachliche Kriterien gebunden werden. Rechtsschutz und Beteiligung von Umweltorganisationen dürfen nicht geschwächt werden – auch nicht bei Verordnungen oder generellen Abschussfreigaben.
Gerade in Zeiten von Biodiversitätskrise, Klimawandel und fortschreitender Lebensraumzerschneidung braucht die Steiermark einen starken, eigenständigen und vorsorgenden Naturschutz. Jagdrecht kann Managementfragen regeln; es darf den Artenschutz aber nicht ersetzen.
Kontakt: romana.ull@naturschutzbundsteiermark.at
29.4.2026