Naturschutz unter Druck: Artenschutz darf nicht ins Jagdrecht ausgelagert werden
Geplante Änderungen in naturschutzrelevanten Materien positionieren Naturschutz in der Steiermark im Fadenkreuz der Naturnutzung.
Aktuelle Änderungen im Jagdgesetz, im Naturschutzgesetz und begleitenden Verordnungen haben ein deutliches Ziel: Schwächung des Naturschutzes zugunsten Interessen von Intensivlandwirtschaft, Fischerei und Jagd.
Aktuell trifft es Wildkatze, Luchs, Braunbär, Fischotter, Wolf, Krähen und den Biber. Auch der Besitz von Wildvögeln soll wieder straffrei sein.
Kritische Arten, die bisher im Naturschutzrecht ausdrücklich als geschützte Arten behandelt wurden, sollen aus wesentlichen naturschutzrechtlichen Schutzbestimmungen herausgenommen und in ein jagdrechtlich geprägtes Managementsystem verschoben werden. Der Naturschutzbund Steiermark sieht darin keine bloße Verwaltungsvereinfachung. Die betroffenen Arten sind seit Jahren im Steiermärkischen Jagdgesetz erfasst, und lösen dort kaum Aufwand aus. Der tatsächliche Effekt der Novelle wäre daher nicht ihre „Übertragung“ ins Jagdrecht, sondern die Schwächung des eigenständigen Naturschutzrechts. Besonders kritisch ist, dass bei streng oder unionsrechtlich geschützten Arten zentrale Schutzmechanismen betroffen sind: Tötungs- und Störungsverbote, der Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Ausnahmeprüfungen, Kontrollpflichten und Berichtspflichten.
Zudem soll beim Vogelschutz das bisherige Besitzverbot für wildlebende Vögel und deren erkennbare Teile gestrichen werden. Damit würde ein wichtiger Vollzugsansatz gegen illegale Entnahme, Tötung, Präparation oder Sammlung geschwächt.
Der Naturschutzbund fordert daher: Die betroffenen Arten müssen im Schutzregime des Naturschutzgesetzes und seiner Verwaltungsstrukturen bleiben. Förderungen, Prävention, Monitoring und Management müssen an klare naturschutzfachliche Kriterien gebunden werden. Rechtsschutz und Beteiligung von Umweltorganisationen dürfen nicht geschwächt werden.
Gerade in Zeiten von Biodiversitätskrise, Klimawandel und fortschreitender Lebensraumzerschneidung braucht die Steiermark einen starken, eigenständigen und vorsorgenden Naturschutz. Jagdrecht kann Managementfragen stützen; es darf den Artenschutz aber nicht überrollen.
Kontakt: romana.ull@naturschutzbundsteiermark.at
28. April 2026