Pro Wolf

Funktionsfähige Ökoksysteme kommen nicht ohne große Beutegreifer aus.

Das hat auch die EU erkannt und fordert so, neben Luchs und Bär auch dem Wolf Lebensraum zu geben, und ihn zu schützen. Jedenfalls müssen wir lernen mit ihm zu leben, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben.

Lernen mit dem Wolf zu leben, heißt mit ihm die Landschaft teilen, die Landwirtschaft „wolffit“ zu gestalten und das Wissen über Wölfe in der Bevölkerung zu objektivieren. Dies muss ohne Hetze und Panikmache, aber auch ohne Romantisierung geschehen.

 

Die Steiermärkische Wolfsverordnung war in Begutachtung. Der Naturschutzbund hat eine deutliche Stellungnahme abgegeben.

Anfang September 2023 war es bedauerlicherweise auch in der Steiermark so weit: Drängenden Wünschen aus Teilen der Landwirtschaft und der Jagd folgend, wurde von der Landesregierung ein Entwurf zur Wolfsverordnung vorgelegt. Wie erwartet zielte die Verordnung auf eine Vereinfachung des Abschusses und den Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Es bestand höchste Gefahr, dass die Steiermark durch die Verordnung den verpflichtenden „guten Erhaltungszustand der Wolfspopulation“ nicht erreichen wird und EU-Sanktionen drohen.

Unionsrechtlich (Aarhus-Konvention*) weiters bedeutend war, dass für die Öffentlichkeit und NGOs keine rechtliche Möglichkeit bestehen würden an „Abschuss-Verfahren“ teilzunehmen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ebenfalls höchst bedenklich war, dass die Vorgaben des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs zum Wolfsmanagement – im Speziellen zum Herdenschutz-nicht übernommen werden sollen. Stattdessen tauchte unter dem Titel des notwendigen „sachgerechten Schutzes von Nutztieren“ der diffuse Begriff der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ auf. Eine derartige Definition für sachgerecht geschützte Nutztiere würde dazu führen, dass bei Nutztierrissen auf Almen, die derzeit nach „guter landwirtschaftlicher Praxis“ ohne Schutzmaßnahmen weiden, sofort (irgendwelche) Wölfe getötet werden dürften. Der Verdacht lag nahe, dass der Nutztierschutz so auch als Deckmantel für den Schutz der viel zu hohen Reh- und Hirschbestände dienen sollte.

Naturschutzbund kritisierte den Verordnungsentwurf heftig

Der Verordnungsentwurf widerspricht Naturschutzzielen, dient weder dazu der betroffenen Landwirtschaft Sicherheit zu geben, noch dazu das Konfliktmanagement mit nachhaltigen Lösungsstrategien zu fördern.

*Die Aarhus-Konvention regelt die Bürgerbeteiligung in Umweltangelegenheiten der EU und Österreich

Der Wolf gerät ins Visier

Am 12.12.2023 ist in der Steiermark eine „Wolfsverordnung" rechtskräftig geworden. Sie beinhaltet Regelungen, unter welchen Umständen Wölfe verscheucht, vergrämt oder getötet werden dürfen und gilt bis 31.12.2025.

Zuvor war ein Entwurf vorgelegt worden, der aus naturschutzfachlicher Sicht gravierende Mängel gezeigt hatte, gegen die Romana Ull im Namen des Naturschutzbundes detailliert Stellungnahme abgegeben hat (s. oben). Dieser Einwand des Naturschutzbundes Steiermark und weiterer Naturschutzorganisationen hat Erfolg gezeigt.

Als wichtigster Punkt ist zu nennen, dass Risse von Weidetieren nur dann zur Tötung eines Wolfes führen können, wenn dieser innerhalb von 4 Wochen mehrmalig sachgerechten Herdenschutz überwunden hat, und nachweislich ein oder mehrere Nutztiere verletzt oder getötet hat. Nicht berücksichtigt wurde die Parteienstellung von Naturschutzorganisationen und die gesonderte Berücksichtigung von Gebieten, die unter naturschutzrechtlichem Schutz stehen. Auch die verschiedenen Einstufungen eines Wolfes als Risikowolf mit gefährlichem oder kritischem Verhalten aufgrund von Aussagen von Menschen mit Hunden, denen sich ein Wolf ohne Aggression zu zeigen genähert hat, sind zu kritisieren. Der Naturschutzbund Steiermark behält sich weitere rechtliche Schritte vor.

Foto: Heulender Wolf von Jana Malin www.mythoswolf.com

Foto: Wolf © Gabriele Hubich

Datum März 2024

Link zur Verordnung und Stellungnahmen

Link zu weiteren Infos über den Wolf auf der Webseite Österreich

 

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