Funktionsfähige Ökoksysteme kommen nicht ohne große Beutegreifer aus. Das hat auch die EU erkannt und fordert so, neben Luchs und Bär auch dem Wolf Lebensraum zu geben, und ihn zu schützen. Jedenfalls müssen wir lernen mit ihm zu leben, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben.
Lernen mit dem Wolf zu leben, heißt mit ihm die Landschaft teilen, die Landwirtschaft „wolffit“ zu gestalten und das Wissen über Wölfe in der Bevölkerung zu objektivieren. Dies muss ohne Hetze und Panikmache, aber auch ohne Romantisierung geschehen.
Foto: Heulender Wolf von Jana Malin www.mythoswolf.com
Steiermärkische Wolfverordnung in Begutachtung
Anfang September 2023 war es bedauerlicherweise auch in der Steiermark so weit: Drängenden Wünschen aus Teilen der Landwirtschaft und der Jagd folgend, wurde von der Landesregierung ein Entwurf zur Wolfsverordnung vorgelegt. Wie erwartet zielt die Verordnung auf eine Vereinfachung des Abschusses und den Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Es besteht höchste Gefahr, dass die Steiermark durch die Verordnung den verpflichtenden „guten Erhaltungszustand der Wolfspopulation“ nicht erreichen wird und EU-Sanktionen drohen.
Unionsrechtlich (Aarhus-Konvention*) weiters bedeutend ist, dass für die Öffentlichkeit und NGOs keine rechtliche Möglichkeit bestehen würden an „Abschuss-Verfahren“ teilzunehmen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ebenfalls höchst bedenklich ist, dass die Vorgaben des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs zum Wolfsmanagement – im Speziellen zum Herdenschutz-nicht übernommen werden sollen. Stattdessen taucht unter dem Titel des notwendigen „sachgerechten Schutzes von Nutztieren“ der diffuse Begriff der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ auf. Eine derartige Definition für sachgerecht geschützte Nutztiere führt dazu, dass bei Nutztierrissen auf Almen, die derzeit nach „guter landwirtschaftlicher Praxis“ ohne Schutzmaßnahmen weiden, sofort (irgendwelche) Wölfe getötet werden dürften. Der Verdacht liegt nahe, dass der Nutztierschutz so auch als Deckmantel für den Schutz der viel zu hohen Reh- und Hirschbestände dienen sollte.
Naturschutzbund kritisiert die neue Wolfsverordnung
Der Verordnungsentwurf widerspricht Naturschutzzielen, dient weder dazu der betroffenen Landwirtschaft Sicherheit zu geben, noch dazu das Konfliktmanagement mit nachhaltigen Lösungsstrategien zu fördern.
Link zur Verordnung und Stellungnahmen
Link zu weiteren Infos über den Wolf auf der Webseite Österreich
*Die Aarhus-Konvention regelt die Bürgerbeteiligung in Umweltangelegenheiten der EU und Österreich